
Der Berechnung der Honorarleistungen liegt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) zugrunde.
Alle Behandlungen sind Privatleistungen. Die Therapien werden in der Rechnung separat ausgewiesen. Dadurch können gesetzlich versicherte Patienten mit entsprechender Zusatzversicherung und privat versicherte Patienten die Leistungen von ihren Krankenkassen soweit wie möglich anerkannt bekommen.
Gesetzlich versicherte Patienten ohne Zusatzversicherung sollten vorab mit ihrer Krankenkasse klären, ob und in welchem Umfang Heilpraktikerleistungen übernommen werden. Werden Heilpraktikerleistungen nicht oder nur eingeschränkt übernommen, muss der volle Betrag bzw Rest privat bezahlt werden.
Die Dauer der einzelnen Therapiesitzungen sowie die Anzahl der Behandlungen richten sich nach dem jeweiligen Beschwerdebild. Dies wird im Erstgespräch gemeinsam mit dem Patienten besprochen, sodass sich die ungefähre Länge der Therapie sowie deren Kosten abschätzen lassen.
Terminabsagen
Ist Ihnen etwas dazwischengekommen? Möchten Sie einen Termin
verschieben? Kein Problem...Bitte sagen Sie aber mind. 24 Std zuvor
Bescheid, damit ich Ihnen keine anteiligen Kosten in Rechnung stellen
muß. Danke für Ihr Verständnis.
Ob Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse oder
Selbstzahler, Sie profitieren von verschiedenen Vorteilen:
keine langen Wartezeiten, flexible Terminabsprachen, ganzheitlicher
Behandlungsansatz. In der Regel können die privat bezahlten
Therapiekosten als "außergewöhnliche Belastung" von
der Steuer abgesetzt werden.